Informationen

Satzung

Feldbogenclub Teublitz Satzung

Am 20. Oktober 1979 gründete sich der Feldbogenclub Teublitz als selbständiger Verein. Dieser Verein gibt sich aus folgender Satzung:

§ 1
Der Verein führt den Namen „Feldbogenclub Teublitz Black Hill Bowhunters“. Der Sitz des Vereins ist Teublitz.

§2

  1. Der Verein wurde gegründet um den Freunden des Bogensports Gelegenheit zu geben, ihren Sport zu pflegen und an Wettkämpfen teilnehmen zu können. Er verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
  2. Der Zweck wird erreicht, insbesondere durch Abhalten von Trainingsschießen, Meisterschaften, Wettkämpfen, Turnieren, Versammlungen, Kurse, Vorträgen, Bereitstellung und Unterhaltung von Schießständen. Mitglieder können je nach Verfügbarkeit für die Dauer von max. 3 Monate vereinseigene Bögen ausleihen.
  3. Die Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
  4. Es darf keine Personen durch Ausgaben, die dem Zweck des Bogenschießens fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
  5. Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

§ 3
Die Mitgliedschaft kann jede unbescholtene Person auf schriftlichen Antrag erwerben, soweit sie im Besitz der bürgerlichen Ehrenrechte ist. Die Aufnahme muss jeweils von der Vorstandschaft genehmigt werden. Gegen eine Nichtaufnahme findet keine Beschwerde statt.

§ 4
Zu Ehrenmitglieder können Personen benannt werden, die sich um den Verein in hervorragender Weise verdient gemacht haben. Sie sind von jeglichen Beitragsleistungen befreit.

§ 5
Den Austritt, der jedem Mitglied freisteht, bestätigt der Schriftführer durch Streichen der Kartei. Der Ausschluss eines Mitgliedes kann nach ausführlicher Begründung erfolgen:

a) Wegen Verurteilung von Gerichten zu Strafen, die zum Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte führen,
b) Wegen Verstoße gegen die Satzung oder Anordnung des Vereins,
c) Wegen unehrenhaftem/oder unsportlichen Verhalten,
d) Wegen Nichtbezahlen des Vereinsbeitrages (1/2 Jahr nach Fälligkeit).

Bei sozialen Härten können vom Schützenmeisteramt Sonderregelungen getroffen werden. Dem Auszuschließenden muss Gelegenheit gegeben werden, sich vor dem Schützenmeisteramt zu rechtfertigen. Die Einladung kann dazu mündlich oder schriftlich erfolgen. Der Ausschluss erfolgt durch Beschluss des Schützenmeisteramtes in geheimer Abstimmung mit einfacher Stimmenmehrheit.

§ 6
Die Finanzierung des Vereins erfolgt durch Einnahmen von Vereinsbeiträgen, Vereinsveranstaltungen, Aufnahmegebühren, Schießeinlagen und freiwilligen Spenden von Gönnern.
Die Höhe der Vereinsbeiträge, Aufnahmegebühren und Schießeinlagen bestimmt das jeweilige Schützenmeisteramt.

§ 7
Über die Ausgaben des Vereins entscheidet das Schützenmeisteramt jeweils nach Beschluss. Der 1. und 2. Schützenmeister können allein jeweils über Ausgaben bis € 1.000,- entscheiden.

§ 8
Der Verein wird durch das Schützenmeisteramt geleitet. Es verwaltet auch das Vereinsvermögen. Der 1. und der 2. Schützenmeister entscheiden bei Streitigkeiten ganz gleich welcher Art. Der 1. Schützenmeister (bei Abwesenheit der 2. Schützenmeister) führt bei allen Versammlungen und Sitzungen der Vorsitz. Das Schützenmeisteramt setzt sich zusammen aus:

1. Schützenmeister | 2. Schützenmeister | Kassier | Schriftführer
1. Schießleiter | 2. Schießleiter | Scheibenwart | Gerätewart | Jugendleiter

Das Schützenmeisteramt wählt und beruft 4 Beisitzer. Diese erhalten Stimmrecht.

§ 9
Das Schützenmeisteramt wird alle 2 Jahre in einer Hauptversammlung in offener oder geheimer Wahl durch die Mitglieder gewählt. Einfache Stimmenmehrheit einer jeden Wahl entscheidet. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stichwahl.

§ 10
Der 1. Schützenmeister hat eine Sitzung des Schützenmeisteramtes einzuberufen, wenn mindestens 5 Mitglieder des Schützenmeisteramtes dies verlangen, im Übrigen nach seinem Ermessen. Die Sitzung ist beschlussfähig, wenn mindestens 5 Mitglieder des Schützenmeisteramtes anwesend sind. Über jede Sitzung ist Protokoll zu führen.

§11
Ordnungsgemäß gefasste Beschlüsse sind für alle Mitglieder verbindlich. Weigert sich ein Mitglied, ordnungsgemäß gefasste Beschlüsse anzuerkennen oder durchzuführen, ist so gegen dieses Mitglied gem. § 5 das Ausschlussverfahren einzuleiten.

§ 12
Mindestens 1 x im Jahr ist vom 1. Schützenmeister eine Jahreshauptversammlung einzuberufen. Auf Verlangen von Mitgliedern ist eine solche einzuberufen, wenn mindestens 2/3 aller Mitglieder dies verlangen. Die Ladung zu jeder Hauptversammlung erfolgt persönlich und durch die örtliche Tagespresse mind. 8 Tage vorher. Über jede Hauptversammlung ist Protokoll zu führen, dass vom 1. Schützenmeister und vom Schriftführer zu unterzeichnen ist. Bei Satzungsänderungen entscheidet die einfache Stimmenmehrheit.

§ 13
Scheidet ein Mitglied des Schützenmeisteramtes vorzeitig aus seinem Amt aus, so ernennt das Schützenmeisteramt einen Ersatzmann bis zur nächsten Hauptversammlung.

§ 14
Die Vereinskasse führt der Kassier. Er hat über jede Ausgabe Quittungen vorzulegen.

§ 15
Bei allen Abstimmungen des Schützenmeisteramtes entscheidet einfache Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit der 1. Schützenmeister.

§ 16
Vorstand im Sinne des BGB sind der 1. und 2. Schützenmeister. Beide vertreten den Verein einzelvertretungsberechtigt. Der 1. Schützenmeister kann auch Vertretungsvollmacht erteilen.

§ 17
Sämtliche Ämter im Verein sind ehrenamtlich und freiwillig. Sie können nur schriftlich niedergelegt werden. Sobald der 1. und der 2. Schützenmeister von der Niederlegung Kenntnis genommen haben, bestimmt das Schützenmeisteramt einen Ersatzmann.

§ 18
Der Verein bleibt solange bestehen, als er noch mind. 7 Mitglieder hat. Eine andere Auflösung ist nicht möglich.

§ 19
Im Falle einer Auflösung oder Aufhebung des Vereins, ganz gleich aus welchen Grund oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes, fällt das Gesamtvermögen an die Stadt Teublitz, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke im Sinne dieser Satzung zu verwenden hat.

§ 20 Diese Satzung tritt am 09.01.1981 in Krafft.

§ 21 Der Verein ist in das Vereinsregister des Amtsgerichtes Burglengenfeld eintragen zu lassen.

 

 

Teublitz, 01.10.2015

1. Schützenmeister | 2. Schützenmeister | Schriftführer

 

Satzungsänderung vom 06.11.1982 berücksichtigt. 
Satzungsänderung vom 21.11.1998 berücksichtigt.
Satzungsänderung vom 17.01.2003 berücksichtigt.
Satzungsänderung vom 18.01.2014 berücksichtigt.

Schießordnung

Schießordnung

Bogenklassen:

Traditionelle Ausrüstung

 

Primitivbögen (PB)

Lang-, Recurve-, Flachbögen aus natürlichen Materialien.
Ohne Schussfenster, der Pfeil muss min 1/8 Zoll (3mm) außer Mitte des Bogens aufliegen. Abschuss entweder von Pfeilablage (Arrowshelf) oder Handrücken

 

Langbogen klassisch (LK)

Lang-, Recurve-, Flachbögen mit Glas oder unnatürlichen Materialien belegt, ohne Schussfenster, der Pfeil muss min 1/8 Zoll (3mm) außer Mitte des Bogens aufliegen. Abschuss entweder von Pfeilablage (Arrowshelf) oder Handrücken

 

Recurvebogen klassisch (RK)

Lang-, Recurve-, Flachbögen mit Schussfenster, mittig oder über Mitte geschnitten, mit und ohne Pfeilauflage. Nicht erlaubt sind Visiereinrichtungen, Markierungen und farbliche Veränderungen im Bogenfenster, künstlich verkleinerte Bogenfenster, Kisser, Sehnenlochkimmen, Ablassvorrichtungen.

Pfeile: aus natürlichem Material (Holz, Bambus) mit Naturbefiederung

 

 

Technisierte Ausrüstung

 

Langbogen modern (LM)

Lang-, Recurve-, Flachbögen mit Glas oder unnatürlichen Materialien belegt, ohne Schussfenster, der Pfeil muss min 1/8 Zoll (3mm) außer Mitte des Bogens aufliegen. Abschuss entweder von Pfeilablage (Arrowshelf) oder Handrücken

 

Recurvebogen modern (RM)

Lang-, Recurve-, Flachbögen mit Schussfenster, mittig oder über Mitte geschnitten, mit und ohne Pfeilauflage. Nicht erlaubt sind Visiereinrichtungen, Markierungen und farbliche Veränderungen im Bogenfenster, künstlich verkleinerte Bogenfenster, Kisser, Sehnenlochkimmen, Ablassvorrichtungen.

 

Compoundbögen ohne Visier (CB)

Compoundbögen mit einfachen oder verstellbaren Pfeilauf- und -anlagen.
Nicht erlaubt sind Visiereinrichtungen, Markierungen und farbliche Veränderungen im Bogenfenster, künstlich verkleinerte Bogenfenster, Kisser, Sehnenlochkimmen, Ablassvorrichtungen.

 

Visierbogen (VB)

Compound und Recurvebögen mit Jagdvisier
Nicht erlaubt sind Schiebevisiere, Ablassvorrichtungen.

 

Visierbogen mit Release (VBR)

Compound und Recurvebögen mit mechanischen Ablassvorrichtungen.

Bei Visierbögen gilt generell:
5 Feste Nadeln, sind erlaubt ist der Schutzbügel schwächer als 4 mm, zählt er als Nadeln. Die Visiernadeln dürfen während des Wettkampfes nicht verstellt werden.
Abgedeckte Visiernadeln oder Vergrößerungseinrichtungen sind nicht erlaubt.
Nicht erlaubt sind Schiebevisiere

Pfeile: Alle Arten

 

Wettkampf:

 

Ausrüstung Allgemein:

Zugelassen sind nur ein- oder mehrteilige Bögen ohne irgendwelche  Hilfsmittel. Die Bögen können in allen Klassen mit einem Bogenköcher sowie Brush Buttons und Sehnengeräuschdämpfer ausgerüstet werden.

Die Pfeile müssen in Gewicht, Länge und Befiederung gleich sein. Die Pfeile müssen nummeriert sein; nur Feld und Scheibenspitzen sind erlaubt. Grundsätzlich verboten sind Pfeile mit Broadheads und Bluntspitzen.

Ein Jagdstabilisator nicht länger als 12 Inch ist in allen Klassen, außer den Trad. Bogenklassen erlaubt.

Schießt ein Schütze mit Gerät, das den obigen Bestimmungen nicht entspricht, kann er nicht am Wettkampf teilnehmen. Falls eine Gästeklasse errichtet ist, wird er in diese eingeschrieben.

 

Wertung:

Der Schütze hat selbst zu entscheiden, ob er das Ziel getroffen hat. Hat er den Abschusspflock verlassen und nicht korrekt getroffen, darf er nicht nachschießen.

Es zählt der mit dem Schaft durchschossene Ring.

Eine Runde besteht aus 14 oder 28  Zielen. Es können pro Ziel max. 3 Pfeile

geschossen werden, wobei der erste treffende Pfeil zählt.

Die Pfeile werden folgendermaßen bewertet:

1. Pfeil Blatt 20 Punkte Verwundung 16 Punkte
2. Pfeil Blatt 14 Punkte Verwundung 10 Punkte
3. Pfeil Blatt 8 Punkte Verwundung 4 Punkte

Bei Visierbögen gilt nur das innere Blatt als 20 Punkte! Das äußere als 16 Punkte usw.

 

Hunterwertung:

Es zählt nur der Blattbereich. Die Pfeile werden folgendermaßen bewertet:

1. Pfeil 20 Punkte
2. Pfeil 10Punkte
3. Pfeil 5 Punkte

Bei Visierbögen gilt nur das innere Blatt als 20 Punkte! usw.

Entfernungen: Sie sind unbekannt und bewegen sich im bogenjagdlichen Rahmen – angepasst an das Gelände und Scheibengröße (3 bis 45 m).

 

Altersklassen:

Kinder: von 0 – 6 Jahre, Abschuss nach ermessen, Wertung 20/16, keine Geschlechtertrennung, keine Bogenklasseneinteilung,
Schüler: von 7 bis 13 Jahren, Abschuss vom Schülerpflock (blau),Wertung 20/16, keine Geschlechtertrennung, Bogenklasseneinteilung mit Holzpfeilen oder mit Carbonpfeilen
Jugend: von 14 bis 17 Jahren, Abschuss vom Erwachsenen (rot/gelb), Wertung siehe Wertung, Geschlechtertrennung männlich/weiblich, Bogenklasseneinteilung,
Erwachsene ab 18 bis X, Jahren, Abschuss vom Erwachsenen (rot/gelb), Wertung siehe Wettkampf, Geschlechtertrennung männlich/weiblich

 

Allgemeine Wettkampfrichtlinien

Scheiben sollen dem Gelände angepasst am Boden stehend aufgestellt werden. Nachstellen jagdlicher Situationen durch überlegtes Setzen des Abschußpflockes unter Ausnützung natürlicher Hindernisse. Walkup-Scheiben, Pirschgang, Unterstand, Baumstand sind eine Möglichkeit den Wettkampf realistisch und schwierig zu gestalten. Rangefinger, Ferngläser mit Strichplatten und das Abschreiten der Entfernungen sind verboten. Die Abschusspflöcke müssen vom Schützen berührt werden.

Das Beseitigen von Hindernissen, sonstige Veränderungen im Parcours sind nicht erlaubt.

An einem Tag sollten max. nur zwei Runden á 14 Scheiben geschossen werden. Bei Benutzung des gleichen Parcours sollten in jeder Runde die Abschusspunkte geändert werden.

Bei Mehrfachzielen darf der Schütze, die vorher von ihm angegebene (geschossene) Scheibe nicht wechseln, falls er drei Pfeile schießen muss. Bei missglücktem Abschuss darf der Schuss wiederholt werden, wenn der Pfeil nicht weiter als 3 Meter vom Abschusspflock liegt. Abgeprallte Pfeile zählen, wenn sie auf der Scheibe stecken.

Vor dem Wettkampf sollte eine Gerätekontrolle sowie eine Überprüfung der Pfeile durchgeführt werden. Überprüfung der Ausrüstung erfolgt im Bezug auf die Bogenklasseneinteilung.

Bei Unstimmigkeiten entscheidet das Wettkampfgericht, es besteht aus 1. Und 2. Vorstand, sowie 1.und  2. Schießleiter. Die Schießleiter sind für die regelrechte Durchführung des Turniers verantwortlich.

Die Tiersilhouetten haben Kill- und Verwundungszone. Kill zählt nur der mit dem Schaft durchschossene Ring. Der Abschusspflock muss mit einem Körperteil berührt werden. das Verlassen des Pflockes bedeutet das Beenden des Schießvorgangs. Tiere sind nicht ausgezeichnet, Huf, Horn, Ständer, Ohren, und Rad bei Federwild (z.B. Auerwild, Trappe, Birkwild) werden nicht gewertet.

Es muss mit mediterranem Ablass geschossen werden. Face- und Sringwalking sind nicht erlaubt!

Bei auftretenden Problemen entscheidet das Wettkampfgericht.

Die eingeteilten Gruppenführer achten auf die Einhaltung der Schießregeln.

 

 

Walkup-Scheiben:

Farblich verschiedene Abschusspflöcke, deren Reihenfolge durch den Gruppenführer angesagt wird.

 

Pirschgang:

Zwei Pflöcke verbunden durch ein Band. Der Schütze schreitet an dem Band entlang und bestimmt selbst, wann er den Schuss abgibt. Rückwärtsgehen ist nicht erlaubt.

 

Sonderscheiben:

Bewertung nach Ansage.

 

Preise:

Es müssen in jeder Klasse mind. 3 Schützen starten, um als preisberechtigte Klasse zu gelten!
Bei 3 Startern wird nur der Erstplatzierte ausgezeichnet,
bei 6 Startern wird der Erst- und Zweitplatzierte ausgezeichnet,
ab  9 Starter werden die ersten drei jeder Klasse ausgezeichnet.
Sonderpreise ergeben sich im Ermessen des Ausrichters.
In der Kinder-und Schülerklasse sollte an jeden Schützen ein Preis vergeben werden.

Proteste müssen bis spätestens 1/2 Stunde nach Schießende angezeigt werden.


1. Schützenmeister
Alexander Gebhard

 

 
 

Kassier: Ines Gebhard


1. Schießleiter: Berger Hans

2. Schießleiter: Reiter Markus

Schriftführer: Alfred Liebl

Scheibenwart: Jürgen Sanwald 

Gerätewart: Wanninger Uli

Jugendleiterin: Tatjana Schmidt